FAQ

Die Auswanderungsbesteuerung für Deutsche

Auswanderungsbesteuerung - kurz und klar erklärt

Wer als Unternehmer oder Gesellschafter beim Wegzug aus Deutschland in die Schweiz seine Steuerpflicht beendet, kann von der Auswanderungsbesteuerung betroffen sein. Diese greift, wenn jemand mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält - z. B. einer GmbH oder AG.

Der deutsche Staat tut dabei Folgendes:

1. Fiktiver Verkauf

Deutschland unterstellt, dass die Unternehmensanteile am Tag des Wegzugs verkauft wurden - selbst wenn faktisch nichts passiert. Auf diesen "fiktiven Veräußerungsgewinn" wird dann Einkommensteuer fällig.

2. Warum das so ist

Deutschland möchte verhindern, dass später im Ausland steuerfrei verkauft wird und Gewinne komplett am deutschen Fiskus vorbeigehen.

3. Wann es besonders relevant wird
  • Unternehmer ziehen in die Schweiz (ein Niedrigsteuerland für Kapitalgewinne).
  • Wertvolle Unternehmensanteile oder stille Reserven sind vorhanden.
  • Eine spätere Veräußerung der Firma ist geplant oder wahrscheinlich.
4. Gute Nachricht: Stundung möglich

Bei Wegzug in die EU/EWR kann die Steuer auf Antrag unbefristet gestundet werden.
Für die Schweiz gilt das nicht automatisch, aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten - z. B.:

  • frühzeitige Optimierung der Beteiligungsstruktur
  • Holding-Lösungen
  • zeitliche Staffelung von Schritten
  • Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Liquiditätsplanung, um keine "trockene Steuer" zahlen zu müssen
5. Fazit für Unternehmer

Wer in die Schweiz geht und Unternehmensanteile besitzt, sollte die Auswanderungsbesteuerung unbedingt vorab planen.

Mit der richtigen Struktur lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren - und in manchen Fällen auch vollständig vermeiden.

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