US-LLC und deutsche Steuerpflicht
Warum viele LLC-Strukturen in Europa falsch umgesetzt werden
Einleitung
Die US-Limited Liability Company (LLC) gehört seit Jahren zu den meistdiskutierten internationalen Gesellschaftsformen unter europäischen Unternehmern.
Insbesondere im digitalen Umfeld wird sie häufig als flexible und steuerlich attraktive Alternative zu europäischen Kapitalgesellschaften dargestellt.
In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass ein erheblicher Teil der US-LLC-Strukturen in Europa steuerlich fehlerhaft konzipiert ist; mit teilweise erheblichen Konsequenzen für die Gesellschafter.
Die Grundidee der US-LLC
Die LLC verbindet gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Flexibilität.
In den USA kann sie grundsätzlich:
- als Personengesellschaft (transparent)
- oder als Kapitalgesellschaft
Diese steuerliche Wahlfreiheit macht die LLC im internationalen Kontext attraktiv, führt jedoch außerhalb der USA häufig zu Fehlinterpretationen.
Der zentrale Unterschied: US-Steuerrecht vs. deutsches Steuerrecht
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die steuerliche Behandlung in den USA automatisch auch in Deutschland gilt.
Tatsächlich erfolgt die Einordnung einer LLC durch deutsche Finanzbehörden eigenständig nach deutschem Steuerrecht.
Dabei wird geprüft:
- Haftungsstruktur
- Geschäftsführungsbefugnisse
- Kapitalbindung
- Gewinnverteilung
- organisatorische Ausgestaltung
Typische Fehlannahme: "Keine US-Steuer = steuerfrei"
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass bei einer LLC ohne operative Tätigkeit in den USA keine Besteuerung erfolgt.
Für in Deutschland ansässige Gesellschafter gilt jedoch regelmäßig: Die weltweiten Einkünfte unterliegen weiterhin der deutschen Besteuerung.
Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern:
- Wohnsitz des Unternehmers
- Ort der Geschäftsleitung
- tatsächliche Leistungserbringung
Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geführt, entsteht regelmäßig eine inländische Steuerpflicht.
Ort der Geschäftsleitung als entscheidender Faktor
Nach deutschem Steuerrecht befindet sich eine Gesellschaft dort, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.
In der Praxis bedeutet dies:
- Management aus Deutschland
- Vertragsabschlüsse aus Deutschland
- operative Steuerung aus Deutschland
- ➨ mögliche unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Die LLC wird damit steuerlich häufig wie eine inländische Gesellschaft behandelt.
Melde- und Dokumentationspflichten werden unterschätzt
Neben steuerlichen Fragen entstehen häufig zusätzliche Verpflichtungen:
- IRS-Reporting (z. B. Form 5472)
- laufende State-Reports
- internationale Transparenzmeldungen
- deutsche Erklärungspflichten für Auslandsbeteiligungen
Wann eine US-LLC sinnvoll sein kann
Trotz der genannten Risiken bleibt die LLC ein legitimes Instrument, sofern sie strukturell korrekt eingesetzt wird.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Unternehmer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- international tätige Online-Geschäftsmodelle
- US-Marktfokus
- Holding- oder Beteiligungsstrukturen innerhalb internationaler Gruppen
Strategische Einordnung
Internationale Unternehmensstrukturen lassen sich selten durch die isolierte Gründung einer Auslandsgesellschaft optimieren. In vielen Fällen entsteht eine tragfähige Lösung erst durch die Abstimmung von:
- persönlichem Steuersitz
- Holdingstruktur
- operativer Gesellschaft
- tatsächlicher Substanz
Fazit
Die US-LLC ist weder ein Steuervermeidungsmodell noch eine universelle Alternative zu europäischen Gesellschaftsformen. Ihre Wirksamkeit hängt maßgeblich davon ab, ob sie in eine konsistente internationale Struktur eingebettet wird. Eine sorgfältige Planung verhindert spätere steuerliche Risiken und schafft langfristige Rechtssicherheit.
Analyse bestehender Strukturen
Gerne prüfen wir im Rahmen einer strukturellen Analyse, ob bestehende oder geplante LLC-Strukturen mit den steuerlichen Anforderungen europäischer Unternehmer vereinbar sind.