US-LLC und deutsche Steuerpflicht

Warum viele LLC-Strukturen in Europa falsch umgesetzt werden

Einleitung

Die US-Limited Liability Company (LLC) gehört seit Jahren zu den meistdiskutierten internationalen Gesellschaftsformen unter europäischen Unternehmern.

Insbesondere im digitalen Umfeld wird sie häufig als flexible und steuerlich attraktive Alternative zu europäischen Kapitalgesellschaften dargestellt.

In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch, dass ein erheblicher Teil der US-LLC-Strukturen in Europa steuerlich fehlerhaft konzipiert ist; mit teilweise erheblichen Konsequenzen für die Gesellschafter.


Die Grundidee der US-LLC

Die LLC verbindet gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Flexibilität.

In den USA kann sie grundsätzlich:

  • als Personengesellschaft (transparent)
  • oder als Kapitalgesellschaft
besteuert werden.

Diese steuerliche Wahlfreiheit macht die LLC im internationalen Kontext attraktiv, führt jedoch außerhalb der USA häufig zu Fehlinterpretationen.


Der zentrale Unterschied: US-Steuerrecht vs. deutsches Steuerrecht

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die steuerliche Behandlung in den USA automatisch auch in Deutschland gilt.

Tatsächlich erfolgt die Einordnung einer LLC durch deutsche Finanzbehörden eigenständig nach deutschem Steuerrecht.

Dabei wird geprüft:

  • Haftungsstruktur
  • Geschäftsführungsbefugnisse
  • Kapitalbindung
  • Gewinnverteilung
  • organisatorische Ausgestaltung
Das Ergebnis kann erheblich von der US-Einordnung abweichen.


Typische Fehlannahme: "Keine US-Steuer = steuerfrei"

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass bei einer LLC ohne operative Tätigkeit in den USA keine Besteuerung erfolgt.

Für in Deutschland ansässige Gesellschafter gilt jedoch regelmäßig: Die weltweiten Einkünfte unterliegen weiterhin der deutschen Besteuerung.

Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern:

  • Wohnsitz des Unternehmers
  • Ort der Geschäftsleitung
  • tatsächliche Leistungserbringung

Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geführt, entsteht regelmäßig eine inländische Steuerpflicht.


Ort der Geschäftsleitung als entscheidender Faktor

Nach deutschem Steuerrecht befindet sich eine Gesellschaft dort, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Management aus Deutschland
  • Vertragsabschlüsse aus Deutschland
  • operative Steuerung aus Deutschland
  • ➨ mögliche unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Die LLC wird damit steuerlich häufig wie eine inländische Gesellschaft behandelt.


Melde- und Dokumentationspflichten werden unterschätzt

Neben steuerlichen Fragen entstehen häufig zusätzliche Verpflichtungen:

  • IRS-Reporting (z. B. Form 5472)
  • laufende State-Reports
  • internationale Transparenzmeldungen
  • deutsche Erklärungspflichten für Auslandsbeteiligungen
Fehler oder Unterlassungen können zu empfindlichen Sanktionen führen.


Wann eine US-LLC sinnvoll sein kann

Trotz der genannten Risiken bleibt die LLC ein legitimes Instrument, sofern sie strukturell korrekt eingesetzt wird.

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Unternehmer mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
  • international tätige Online-Geschäftsmodelle
  • US-Marktfokus
  • Holding- oder Beteiligungsstrukturen innerhalb internationaler Gruppen
Entscheidend ist stets die Gesamtstruktur, nicht die einzelne Gesellschaft.


Strategische Einordnung

Internationale Unternehmensstrukturen lassen sich selten durch die isolierte Gründung einer Auslandsgesellschaft optimieren. In vielen Fällen entsteht eine tragfähige Lösung erst durch die Abstimmung von:

  • persönlichem Steuersitz
  • Holdingstruktur
  • operativer Gesellschaft
  • tatsächlicher Substanz
Die US-LLC kann hierbei ein Baustein sein, jedoch selten die alleinige Lösung.


Fazit

Die US-LLC ist weder ein Steuervermeidungsmodell noch eine universelle Alternative zu europäischen Gesellschaftsformen. Ihre Wirksamkeit hängt maßgeblich davon ab, ob sie in eine konsistente internationale Struktur eingebettet wird. Eine sorgfältige Planung verhindert spätere steuerliche Risiken und schafft langfristige Rechtssicherheit.


Analyse bestehender Strukturen

Gerne prüfen wir im Rahmen einer strukturellen Analyse, ob bestehende oder geplante LLC-Strukturen mit den steuerlichen Anforderungen europäischer Unternehmer vereinbar sind.

Sie haben Fragen zu einer US-LLC oder möchten sich beraten lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht:



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