GmbH

Mit geringem Eigenkapital ab CHF 20.000 zu Ihrem Firmensitz in der Schweiz

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INFORMATIONEN

Vor- und Nachteile
Voraussetzungen
Gründungsablauf
Gründungskosten
Schweizer Holding
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz ist eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft. Die Gründungskosten sind etwas niedriger als bei einer Aktiengesellschaft, aber höher als bei einer Personengesellschaft (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft).

• ENTSTEHUNG

Grundsätzlich entsteht eine GmbH mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorgängig müssen die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine GmbH zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Geschäftsführer sowie die Revisionsstelle bestellen.

• GESELLSCHAFTER

Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter ist mit mindestens 1 Stammanteil am Gesellschaftskapital (Stammkapital) beteiligt. Für die Übertragung von Stammanteilen genügt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den betroffenen Parteien. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht mehr erforderlich.

• STAMMKAPITAL

Das Stammkapital von minimal CHF 20.000 muss vollständig aufgebracht werden (liberiert), sei es durch Bar- oder Sacheinlagen. Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die bisherige Solidarhaftung unter den Gesellschaftern. Eine Höchstgrenze für das Stammkapital gibt nicht mehr. Die Mindesteinlage pro Gesellschafter in bar oder in Form einer Sacheinlage beträgt CHF 100,00, wobei die Anzahl der Stammanteile pro Gesellschafter nicht eingeschränkt ist. Die Eigentümer der Anteile müssen namentlich im Handelsregister eingetragen sein.

• HAFTUNG

Grundsätzlich haftet die Gesellschaft, abweichend von ihrer Bezeichnung, für ihre Schulden ohne Einschränkung. Es besteht jedoch, da das Stammkapital voll einbezahlt sein muss, keine persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Es sei denn, dies ist in den Statuten ausdrücklich als Nachschuss- oder Nebenleistungspflicht festgelegt worden. Wie Verwaltungsräte bei einer AG haften auch die Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Schäden, die sie durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben.

• GRÜNDUNGSVORAUSSETZUNGEN

Zur Gründung einer GmbH braucht es eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen. Möchten die Kapitalgeber anonym bleiben, so können sie unter gewissen Bedingungen auch Drittpersonen als Repräsentanten einsetzen. Dies ist ebenso erforderlich, wenn die Gesellschafter nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder zumindest den Wohnsitz in der Schweiz haben, verbunden mit einer Erwerbsgenehmigung. Sollte dies nicht der Fall sein, sprechen Sie uns darauf an. Gerne stellen wir Ihnen nach, nach Absprache und gegen Honorar, einen seriösen und kompetenten Consultant unseres Hauses als Gesellschafter oder Treuhänder.

• STEUERN

Die GmbH unterliegt der Doppelbesteuerung. Für den Reingewinn ist die Gesellschaft steuerpflichtig, den ausgeschütteten Gewinn müssen die Gesellschafter jeweils als Einkommen versteuern. Für das Stammkapital fallen bei der GmbH und den Gesellschaftern darüber hinaus Vermögenssteuern an.

• GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH und bestimmt die Statuten, die Geschäftsführer und die Revisionsstelle. Sie genehmigt ferner die Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie die Bilanz, entscheidet über die Verwendung des Gewinns und entlastet den oder die Geschäftsführer.

• GESCHÄFTSFÜHRUNG

Die Geschäftsführung der GmbH entspricht dem Verwaltungsrat einer AG. Im Prinzip sind alle Gesellschafter zur gemeinsamen Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Sie dürfen jedoch auch Drittpersonen (d.h. Nichtgesellschafter) mit der Geschäftsführung betrauen. Gerne übernehmen wir ein entsprechendes Mandat von Ihnen.


Keyfacts


Entstehung: Mit Eintrag ins Handelsregister
Minimale Anzahl Gründer: 1
Mindestkaptial (in CHF): CHF 20.000.-, vollständig einbezahlt
Unternehmensberzeichnung: (Firma) Familienname, Sachname oder Phantasiename mit obligatorischem Zusatz GmbH. Schütte GmbH oder ABC GmbH
Firmenschutz (Name): Ganze Schweiz
Handelsregister Formalitäten: Öffentliche Urkunde der Bezirksschreiberei oder eines Notars, dazu die Statuten. Eine Anmeldung ist zwingend.
Haftung:
(falls das Gesellschafter-
vermögen nicht ausreicht)
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen. Keine Haftung der Gesell- schafter (da nur das Stammkapital voll einbezahlt sein muss)
Geschäftsführung: Geschäftsführer (wird durch die Gesellschafterversammlung oder über die Statuten ernannt)
Buchführungspflicht: ja
Revisionsstelle: Grundsätzlich verpflichtet Verzicht möglich, falls max. 10 Angestellte sowie falls alle Gesellschafter einverstanden
Steuerpflicht: Gesellschaft. Zusätzlich Ausschüttungen bei Eigentümern