Gründungsablauf
Entscheidungen treffen, Zukunft planen
Der Ablauf einer Firmengründung
Vor Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz sind einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Hierbei und während des gesamten Verfahrens, stehen wir an Ihrer Seite und nehmen Ihnen alle administrativen Aufgaben ab - nur die Entscheidungen nicht. Es versteht sich aber von selbst, dass wir Ihnen diese so leicht wie möglich machen und mit unseren Beratungsansätzen den Weg zu einem zukunftsträchtigen und vor allem rechtssicheren Ergebnis ebnen.
1. WAHL DES FIRMENNAMENS
Bestimmen Sie zunächst den Firmennamen der neuen Gesellschaft. Phantasienamen sind zulässig, bei Einzelfirme und Kollektivgesellschaften in Verbindung mit mindestens einem voll ausgeschriebenen Namen des Gesellschafters, ausgeschlossen jedoch sind Sonderzeichen. Sachangaben haben mit dem Zweck der Gesellschaft übereinzustimmen und dürfen nicht zu Verwechslungen führen oder über den wahren Geschäftszweck täuschen. Der Rechtsform-Zusatz ist obligatorisch und lautet GmbH, AG oder KG. Selbstverständlich überprüfen wir für Sie, ob der Firmenname korrekt gewählt ist und im Geschäftsverkehr genutzt werden darf.
2. FESTLEGUNG DES FIRMENZWECKS
Legen Sie den Hauptzweck der neuen Gesellschaft fest. Wir werden gemeinsam mit Ihnen den Zweck entsprechend formulieren, und ihn ggf. mit dem üblichen Nebenzweck ergänzen.
3. FIRMENSITZBESTIMMUNG / RECHTSDOMIZIL
Bestimmen Sie. wo die neue Gesellschaft Ihren statutarischen Sitz haben wird. Legen Sie ebenfalls fest, ob die Gesellschaft über eigene Büroräumlichkeiten verfügt oder ein Dritter der Gesellschaft Domizil gewährt (c/o). Verfügen Sie über kein Domizil, stellen wir Ihnen auf Anfrage gern eines oder mieten die geeigneten Büros für Sie an.
4. AKTIEN ODER STAMMKAPITAL
Legen Sie die Höhe des Stamm- resp. Aktienkapitals (GmbH min. CHF 20.000, AG min. CHF 100.000) sowie den Nennwert der entsprechenden Stammanteile (GmbH min. CHF 100) resp. Aktien (AG min. CHF 0.01) fest.
Bei einer AG legen Sie zudem die Höhe der Liberierung (Höhe der Einzahlung) sowie die Aktienart (Namen- oder Inhaberaktien) fest. Das Aktien- oder Stammkapital der zu gründenden Gesellschaft, ist auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzubezahlen.
Nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister steht der Gesellschaft das Kapital wieder in vollem Umfang zu Verfügung.
5. FESTLEGEN DER BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE
Klären Sie ab, wer sich an der Gesellschaft in welchem Verhältnis beteiligen soll.
6. FIRMENGRÜNDER
Für die Gründung einer Gesellschaft wird mindestens ein Gründer benötigt, der oder die Gründer können eine natür- liche Person oder aber auch eine juristische Person sein.
Die gesetzlichen Vorschriften für die Gründungsvoraussetzungen finden hierbei Anwendung. Erfüllt kein Firmen- gründer oder mindestens ein Gesellschafter die Voraussetzungen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle den nötigen Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder Gesellschafter.
7. BESTIMMEN SIE DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG / VERWALTUNGSRAT
Klären Sie ab, wer Geschäftsführer resp. Verwaltungsratsmitglied wird. Sollten 2 oder mehr Personen ein Geschäftsführungsmandat resp. Verwaltungsratsmandat annehmen, so klären Sie ab, wer wie zeichnen soll (Einzelzeichnungsberechtigung oder Kollektivzeichnungsberechtigung) und wer Vorsitzender, bzw.. Präsident wird.
8. BEURKUNDUNG
Mit einer öffentlichen Beurkundung, wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen. In dieser öffentlichen Urkunde erklären der oder die Gründer eine Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.
9. EINTRAGUNG
Mit der beglaubigten Gründungsurkunde wird die Gesellschaft zur Eintragung bei dem Handelsregisteramt des zukünftigen Sitzes angemeldet. Je nach Kanton wird die Eintragung der Gesellschaft in der Regel innerhalb von 5 - 10 Tagen vorgenommen.